go-international IO-VIII Digital-Marketing Scheck Link zur Förderung

Der Digital-Marketing Scheck unterstützt Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Produkte und Dienstleistungen erstmals im Zielland online bewerben wollen. Gefördert werden Kosten für Suchmaschinenwerbung, Werbung auf Social Media Plattformen sowie auf Online Marktplätzen.

Gefördert werden 50 % der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten:

  • Online-Kampagnen im Zielland (Suchmaschinenwerbung wie z.B. GoogleAds; Werbung auf Online-Marktplätzen wie z.B. Amazon; Social Media Werbung wie z.B. Facebook)
  • Maßnahmen für Online-Marketing im Zielland 
    vorbehaltlich des Nachweises von Online-Kampagnen im Zielland (z.B. Konzeption, Aufsetzung und Betreuung der Kampagne durch eine Agentur; Gestaltung und Übersetzung von Inhalten; Display- und Video-Werbung auf Webseiten, Apps oder sozialen Medien, Werbung in Online-Fachmagazinen; Influencer-Kampagnen)
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
+43 5 90 900
go-international@wko.at
http://www.go-international.at

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Stubenring 1, 1010 Wien
+43 1 711 00 0
go-international@bmaw.gv.at
http://www.bmaw.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist gebührenfrei

Rechtsgrundlage

Vereinbarung (Kooperationsvereinbarung) zwischen einerseits dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und andererseits der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) über die Zusammenarbeit im Bereich der Internationalisierungsoffensive go-international (IO-VIII); Richtlinie Digital-Marketing Scheck
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

6,7 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung der österreichischen Außenwirtschaft

Referenznummer

1061027