go-international IO-VIII Internationalisierungsscheck Link zur Förderung

Der Internationalisierungsscheck unterstützt Unternehmen bei der Erschließung neuer Zielländer für ihre Produkte und Dienstleistungen. Gefördert werden externe Markteintrittskosten (Reisen, Beratung, Marketing, Veranstaltungen, Inkubatorbüro-Miete), die auf eine nachhaltige Marktbearbeitung abzielen.

Gefördert werden 50% der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
+43 5 90 900
go-international@wko.at
http://www.go-international.at

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Stubenring 1, 1010 Wien
+43 1 711 00 0
go-international@bmaw.gv.at
http://www.bmaw.gv.at

Die Antragstellung ist gebührenfrei

Rechtsgrundlage

Vereinbarung (Kooperationsvereinbarung) zwischen einerseits dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und andererseits der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) über die Zusammenarbeit im Bereich der Internationalisierungsoffensive go-international (IO-VIII); Richtlinie Internatioanlisierungsscheck
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

7,7 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung der österreichischen Außenwirtschaft

Referenznummer

1061019