Unterstützungen f. a. d. Ukraine vertriebene Leistungs- u. Spitzensportler durch B-Sportfachverbände

Ziel der Förderung ist es, Personen, die vor dem 24. Februar 2022 Leistungs- oder Spitzensport im Sinne des § 3 Z 6 und 8 BSFG 2017 in der Ukraine ausgeübt haben und dies aufgrund des Krieges in der Ukraine nicht mehr können, die für die Erhaltung ihrer sportlichen Leistungsfähigkeit notwendigen Trainingsbedingungen anbieten zu können. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport - Sportsektion (Sektion II)
1030 Wien, Dampfschiffstraße 4
01 71606-0
sportstrategie@bmkoes.gv.at

Bundes-Sport GmbH
1020 Wien, Waschhausgasse 2/2. OG
01 5032344
office@bundes-sport-gmbh.at

Grundlegendes zur Maßnahme findet sich unter dem Link Information.

Detaillierte Informationen zur Maßnahme finden sich unter dem Link Förderprogramm.

Rechtsgrundlage

§ 14 Abs. 1 Z 6 iVm § 5 Abs. 4 BSFG 2017, BGBl I Nr. 100/2017

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Es gibt zu dieser Sondermaßnahme kein aus dem Bundeshaushalt ableitbares Wirkungsziel.

Referenznummer

1060995