Unterstützungen f. a. d. Ukraine vertriebene Leistungs- u. Spitzensportler durch B-Sportfachverbände Link zur Förderung kopieren

Ziel der Förderung ist es, Personen, die vor dem 24. Februar 2022 Leistungs- oder Spitzensport im Sinne des § 3 Z 6 und 8 BSFG 2017 in der Ukraine ausgeübt haben und dies aufgrund des Krieges in der Ukraine nicht mehr können, die für die Erhaltung ihrer sportlichen Leistungsfähigkeit notwendigen Trainingsbedingungen anbieten zu können. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport - Sportsektion (Sektion II)
1030 Wien, Dampfschiffstraße 4
01 71606-0
sportstrategie@bmkoes.gv.at

Bundes-Sport GmbH
1020 Wien, Waschhausgasse 2/2. OG
01 5032344
office@bundes-sport-gmbh.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Grundlegendes zur Maßnahme findet sich unter dem Link Information.

Detaillierte Informationen zur Maßnahme finden sich unter dem Link Förderprogramm

Rechtsgrundlage

§ 14 Abs. 1 Z 6 iVm § 5 Abs. 4 BSFG 2017, BGBl I Nr. 100/2017
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Es gibt zu dieser Sondermaßnahme kein aus dem Bundeshaushalt ableitbares Wirkungsziel.

Referenznummer

1060995