Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Ziel der Förderung ist es, Personen, die vor dem 24. Februar 2022 Leistungs- oder Spitzensport im Sinne des § 3 Z 6 und 8 BSFG 2017 in der Ukraine ausgeübt haben und dies aufgrund des Krieges in der Ukraine nicht mehr können, die für die Erhaltung ihrer sportlichen Leistungsfähigkeit notwendigen Trainingsbedingungen anbieten zu können.