KLI.EN - Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe Link zur Förderung

Das Ziel dieses Förderungsprogramms ist die Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen. Damit soll eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.

Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung beitragen. Es werden vier verschiedene Module ausgeschrieben:

Modul A – „Einzelmaßnahmen“

In Modul A können vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme

Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“ 

In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.

Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“ 

In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.

Modul D – Modul „Notstrom“ 

Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert. Die Einreichung erfolgt NACH Umsetzung der Maßnahme.

Dieses Förderungsprogramm erfolgt in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds.

Weitere Informationen sind unter: Umweltförderung.at zu finden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstraße 9
1090 Wien
umwelt@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at

Klima- und Energiefonds
https://www.klimafonds.gv.at/

Rechtsgrundlage

Investitionsförderungsrichtlinie für die UFI 2022 Dienstleistungsförderungsrichtlinie für die UFI 2022 Verordnung (EU) Nr. 651/2014 idgF (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) Verordnung (EU) 2022/2472 vom 14.12. 2022 (Agrarische Freistellungsverordnung) Zusatzmodul: Verordnung (EU) 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor, zuletzt geändert durch Verordnung (EU)2019/316 der Kommission vom 21.02.2019.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

100 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Nutzung von Ressourcen, primären mineralischen Rohstoffen und Sekundärrohstoffen, Stärkung der Versorgungssicherheit, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum
Steigerung des Eigenversorgungsgrads und der Nachhaltigkeit in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Referenznummer

1060987