Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Ziel des Förderungsprogramms ist es, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an klimaschutzrelevanten Projekten zu forcieren.
Förderbar sind:
- Errichtung und Erweiterung oder auch Übernahme von bestehenden Energieerzeugungsanlagen ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energieträger mit Bürger:innenbeteiligung bzw. durch eine Bürger:innengemeinschaft.
- Förderung der Errichtung von Erneuerbaren Energiegemeinschaften gemäß EAG 2021, wenn eine Bürger:innenbeteiligung erfolgt.
- Bürgerenergiegemeinschaften gemäß EAG 2021, wenn eine Bürger:innenbeteiligung erfolgt.
- Projekte zur Reduktion des Energieverbrauchs oder der Effizienzsteigerung mit Bürger:innenbeteiligung. Damit einhergehen muss eine Reduktion der CO2-Emissionen.
- Kooperative Mobilitätsprojekte in gemeinsamer Trägerschaft zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs, wobei emissionsfreie Antriebstechnologien einzusetzen sind.
- Kombinationen aus den Gegenständen 1. bis 5.
Anträge können von natürlichen und juristischen Personen, gemeinschaftlichen Zusammenschlüssen sowie Gemeinden und Bürgergemeinschaften gestellt werden. Ausgenommen sind Energieversorgungsunternehmen und große Unternehmen (gemäß EU-Definition).
Die finanzielle Unterstützung beträgt bis zu 7.450 Euro.