Bürger:innenbeteiligung für Klimaschutzprojekte Link zur Förderung kopieren

Ziel des Förderungsprogramms ist es, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an klimaschutzrelevanten Projekten zu forcieren.

Förderbar sind:

  1. Errichtung und Erweiterung oder auch Übernahme von bestehenden Energieerzeugungsanlagen ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energieträger mit Bürger:innenbeteiligung bzw. durch eine Bürger:innengemeinschaft.
  2. Förderung der Errichtung von Erneuerbaren Energiegemeinschaften gemäß EAG 2021, wenn eine Bürger:innenbeteiligung erfolgt.
  3. Bürgerenergiegemeinschaften gemäß EAG 2021, wenn eine Bürger:innenbeteiligung erfolgt.
  4. Projekte zur Reduktion des Energieverbrauchs oder der Effizienzsteigerung mit Bürger:innenbeteiligung. Damit einhergehen muss eine Reduktion der CO2-Emissionen.
  5. Kooperative Mobilitätsprojekte in gemeinsamer Trägerschaft zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs, wobei emissionsfreie Antriebstechnologien einzusetzen sind.
  6. Kombinationen aus den Gegenständen 1. bis 5.

Anträge können von natürlichen und juristischen Personen, gemeinschaftlichen Zusammenschlüssen sowie Gemeinden und Bürgergemeinschaften gestellt werden. Ausgenommen sind Energieversorgungsunternehmen und große Unternehmen (gemäß EU-Definition).

Die finanzielle Unterstützung beträgt bis zu 7.450 Euro.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abt. Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz
T +43 5574 511 26105
energie@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/pv

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bürger:innenbeteiligung für Klimaschutzprojekte Förderungsrichtlinie 2023 und 2024 sowie Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,05 Mio. Euro

Wirkungsziele

Anzahl umgesetzter Projekte

Referenznummer

1060920