Gefördert werden Beratungsleistungen für Projektentwicklungen von befugten Unternehmen (zB Architekt bzw Ziviltechniker, Baumeister etc) die erforderlich oder zweckmäßig sind, um die Schaffung von Wohnraum in Siedlungsschwerpunkten durch Um, Zu- und Einbauten im Bestand zu realisieren.
Förderungsfähige Projektentwicklungsleistungen sind:
- Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers, Analysieren der Grundlagen
- Ortsbesichtigung
- Bestandsaufnahme
- Machbarkeitsstudie/Sanierungs- und Modernisierungsempfehlungen
- Kostenschätzung, Ermittlung von Sanierungs- und Modernisierungskosten
- Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Für die Kosten der Projektentwicklung, die im Zuge der Förderung der Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten förderbar sind, wird ein Einmalzuschuss im Ausmaß von 80% der förderbaren Gesamtkosten bis max. € 1.200 gewährt.