Energieberatung für „Sauber Heizen für Alle“, Kärnten Link zur Förderung

Gefördert wird die nach den Richtlinien des Energieberaternetzwerks Kärnten (netEB) verpflichtend durchzuführende Vor-Ort Energieberatung und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, wie zB:

  • Begutachtung des Gebäudes (Rundgang außen, Heizraum, Keller, Dachraum, Wärmeabgabesysteme…)
  • Beurteilung des Energieverbrauchs und Empfehlung von Maßnahmen, welche den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser nachhaltig reduzieren (Thermische Sanierung, Heizungsumstellung, Solar- und PV-Anlage …)
  • Schwerpunkt ist die umfassende energetische Sanierung
  • Kostenschätzung der empfohlenen Sanierungsmaßnahmen und Förderberatung
  • Hinweis auf behördliche Meldungen
  • U-Wert Berechnungen
  • Hinweis auf Energiebuchhaltung
  • Zusammenfassung der Beratung mit für den Kunden leicht verständlichem Protokoll
  • Sommertauglichkeit

Die Durchführung der geförderten Energieberatungen darf nur von qualifizierten Beratern des Kärntner Energieberaternetzwerkes (netEB) erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 - Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050536-31002
abt11.wohnbau@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 2f Z 1c Umweltförderungsgesetz; § 30 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF; Impulsprogramm für „Raus aus fossilen Brennstoffen“ inkl. Zusatzförderung des Bundes „Sauber Heizen für Alle“, gültig 01.01.2023 bis 31.12.2024, gemäß § 30 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1060904