Förderung der Projektentwicklung bei der Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten
Kärnten
Gefördert werden Beratungsleistungen für Projektentwicklungen von befugten Unternehmen (zB Architekt bzw Ziviltechniker, Baumeister etc) die erforderlich oder zweckmäßig sind, um die Schaffung von Wohnraum in Siedlungsschwerpunkten durch Um, Zu- und Einbauten im Bestand zu realisieren. Förderungsfähige Projektentwicklungsleistungen sind: Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers, Analysieren der Grundlagen Ortsbesichtigung Bestandsaufnahme Machbarkeitsstudie/Sanierungs- und Modernisierungsempfehlungen Kostenschätzung, Ermittlung von Sanierungs- und Modernisierungskosten Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse Für die Kosten der Projektentwicklung, die im Zuge der Förderung der Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten förderbar sind, wird ein Einmalzuschuss im Ausmaß von 80% der förderbaren Gesamtkosten bis max. € 1.200 gewährt.