Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gefördert wird die nachträgliche Errichtung bzw. Wiedererrichtung (Reconstructing bzw. Revitalisierung) von Kinderspielplätzen basierend auf einem Gestaltungskonzept, die - getragen vom Grundsatz der Inklusion - geeignet sind, Kindern aller Altersgruppen insbesondere das Erleben ihrer körperlich-motorischen sowie psychisch-emotionalen Fähigkeiten zu ermöglichen, ihre Kreativität oder ihre sozialen Kompetenzen zu fördern, eine vielseitige Betätigung und Verwirklichung von Spielideen sowie ein möglichst gefahrloses Spielen zu bieten.
Förderbare Kosten sind insbesondere:
- Herstellung von Sandflächen inkl. Sonnenschutz
- zum Spielen geeignete und für diesen Zweck bestimmte Leistungen und Materialien zur Geländegestaltung, Hygieneeinrichtungen sowie Bepflanzung
- Ausstattung von Kinderspielplätzen mit Sitzgelegenheiten (zB Tische, Stühle, Bänke, etc.) inkl. Sonnenschutz, Wasserentnahmestelle
- Anschaffung von Kleinkindspielgeräten bzw. altersgerechten Spielgeräten (zB Rutsche, Schaukel, Wippe, Karussell, Klettergeräte, Bodentrampolin, etc. )
- Errichtung natürlicher Spiel- und Erlebniselemente, wie naturnahe Elemente (zB Spielhügel, veränderbare Bodenflächen, Kriechtunnel, Baumstämme etc.)
- Fremdleistungen für pädagogische Beratung, Gestaltungskonzept, Planungsleistungen
Nicht förderbar sind:
- Kinderspielplätze, sofern sich in unmittelbarer Nähe ein entsprechender öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz befindet oder nachweislich aufgrund der Bewohnerstruktur kein Bedarf für die Errichtung bzw. Wiedererrichtung (Revitalisierung/ Reconstructing) eines Kinderspielplatzes vorliegt
- reine Verschönerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen oder Ersatzinvestitionen bei denen lediglich das Aussehen des Kinderspielplatzes verändert wird, ohne dass dafür eine objektive Notwendigkeit bzw. ein Nutzen besteht
- gebrauchte Spielgeräte, -elemente, Ausstattungsgegenstände (zB Stühle, Tische etc.)
Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses im Ausmaß von
- 60 % der förderbaren Kosten, max. in Höhe von € 18.000 je Spielplatz
Zusätzlich gewährt wird eine Förderung für die Planungsleistungen (Fremdleistungen) im Ausmaß von
- 10 % der förderbaren Kosten, max. in Höhe von € 2.000 je Spielplatz