Impulsprogramm für nachträgliche Montage von Außenbeschattungen (Rollläden oder Raffstores) Link zur Förderung

Gefördert wird die nachträgliche Montage von außenliegenden Rollläden und Raffstores zum Sonnenschutz in

  • Eigenheimen
  • Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau

Förderungsanträge sind nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme und erfolgter Endabrechnung (Rechnungslegung) im Zeitraum zwischen 01.07.2021 und 30.06.2023 unter Verwendung der aufgelegten Formblätter beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt einzubringen. Die Formulare stehen auch auf der Homepage der Abteilung 11-Wohnbau zum Download bereit.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Endabrechnung (Rechnungslegung) nach erfolgter Antragstellung im Zeitraum bis spätestens 30.12.2023 nachgereicht werden.

Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses im Ausmaß von

  • 50 % der förderbaren Kosten (Material inkl. Montage), höchstens in Höhe von € 1.000 je Wohnung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 - Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050536-31002
abt11.wohnbau@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 30 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017, idgF; Impulsprogramm für nachträgliche Montage von Außenbeschattungen (Rollläden oder Raffstores), gültig 01.07.2021 bis 30.06.2023, gemäß § 30 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060839