Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) bei
- Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus) mit höchstens zwei Wohnungen
Förderanträge können bis max. 10 kWp innerhalb der Laufzeit dieses Impulsprogrammes gestellt werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses im Ausmaß von
- 35 % der förderbaren Kosten für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) max. € 480 pro kWp bis max. 10 kWp – max. € 4.800 je Wohnung*
- Bei Kombination mit anderen Bundesförderungen (z.B. Klima- und Energiefonds) ist ein maximaler Förderhöchstsatz von 70 % der förderbaren Kosten zulässig. Bei Überschreitung des Förderhöchstsatzes erfolgt eine aliquote Kürzung der Landesförderung.
*Pro Antragsteller und pro Einheit kann ein Förderungsantrag gestellt werden. Für ein Gebäude mit zwei getrennten Wohneinheiten kann jeweils ein Förderungsantrag gestellt werden, wenn für jede Wohneinheit eine eigene Photovoltaik-Anlage mit einer separaten Zählpunktnummer errichtet wird.