Impulsprogramm für neu installierte im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen-PV-Anlagen Link zur Förderung

Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) bei

  • Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus) mit höchstens zwei Wohnungen

Förderanträge können bis max. 10 kWp innerhalb der Laufzeit dieses Impulsprogrammes gestellt werden.

Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses im Ausmaß von

  • 35 % der förderbaren Kosten für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) max. € 480 pro kWp bis max. 10 kWp – max. € 4.800 je Wohnung*
  • Bei Kombination mit anderen Bundesförderungen (z.B. Klima- und Energiefonds) ist ein maximaler Förderhöchstsatz von 70 % der förderbaren Kosten zulässig. Bei Überschreitung des Förderhöchstsatzes erfolgt eine aliquote Kürzung der Landesförderung.

*Pro Antragsteller und pro Einheit kann ein Förderungsantrag gestellt werden. Für ein Gebäude mit zwei getrennten Wohneinheiten kann jeweils ein Förderungsantrag gestellt werden, wenn für jede Wohneinheit eine eigene Photovoltaik-Anlage mit einer separaten Zählpunktnummer errichtet wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 - Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050536-31002
abt11.wohnbau@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau

Rechtsgrundlage

§ 30 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017, idgF; Impulsprogramm für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen), gültig 01.01.2023 bis 31.12.2024, gemäß § 30 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060821