OÖ Schulkostenbeihilfe

Familien sollen mit einem Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit der Schulausbildung im Pflichtschulalter anfallen, finanziell unterstützt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
0732772018772
geft.post@ooe.gv.at

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden. 

Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter (1. - 9. Schulstufe). 

Rechtsgrundlage

Richtlinien für eine finanzielle Unterstützung im Pflichtschuljahr 2022/23 „OÖ Schulkostenbeihilfe“ vom 6.2.2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

5 Mio. Euro

Referenznummer

1060813