Förderung für barrierefreie Maßnahmen im Geschoßbau - Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 Link zur Förderung

Gefördert werden Maßnahmen für barrierefreies oder altersgerechtes Wohnen und Maßnahmen für Menschen mit Behinderung im mehrgeschossigen Wohnbau (Wohngebäude mit mindestens 3 Wohnungen) und in sonstigen Gebäuden, die nicht zu Wohnzwecken dienen und nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen zur ganzjährigen Wohnnutzung geeigneten Wohnraum mit mindestens 3 Wohnungen aufweisen:

  • Barrierefreie äußere Erschließung und bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung, zB Lifteinbau, Treppenlift; Einbau einer Rampe, Türverbreiterung, automatische Schließtüren;
  • Behindertengerechter Umbau der Sanitärräume bei Vorliegen einer fachärztlichen Bestätigung oder eines Nachweises über den Bezug des Pflegegeldes zumindest ab Stufe 3, zB Einbau einer Dusche, Einbau eines behindertengerechten WCs;
  • Barrierefreier Umbau der Sanitärräume;
  • zusätzliche ökologische Maßnahmen für einen WW-PV-E-Speicher im Zuge des Umbaus von Sanitäreinrichtungen;
  • Bauliche Maßnahmen – Zubau von barrierefreien Räumen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 - Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050536-31002
abt11.wohnbau@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau

Rechtsgrundlage

§ 25 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017, idgF; Richtlinie für barrierefreie Maßnahmen für Menschen mit Behinderung oder vorbeugende Maßnahmen für altersgerechtes Wohnen im mehrgeschossigen Wohnbau und in sonstigen Gebäuden gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2023 bis 31.12.2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1060805