Förderung für barrierefreie Maßnahmen im Geschoßbau - Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 Link zur Förderung

Gefördert werden Maßnahmen für barrierefreies oder altersgerechtes Wohnen und Maßnahmen für Menschen mit Behinderung im mehrgeschossigen Wohnbau (Wohngebäude mit mindestens 3 Wohnungen) und in sonstigen Gebäuden, die nicht zu Wohnzwecken dienen und nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen zur ganzjährigen Wohnnutzung geeigneten Wohnraum mit mindestens 3 Wohnungen aufweisen:

  • Barrierefreie äußere Erschließung und bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung, zB Lifteinbau, Treppenlift; Einbau einer Rampe, Türverbreiterung, automatische Schließtüren;
  • Behindertengerechter Umbau der Sanitärräume bei Vorliegen einer fachärztlichen Bestätigung oder eines Nachweises über den Bezug des Pflegegeldes zumindest ab Stufe 3, zB Einbau einer Dusche, Einbau eines behindertengerechten WCs;
  • Barrierefreier Umbau der Sanitärräume;
  • zusätzliche ökologische Maßnahmen für einen WW-PV-E-Speicher im Zuge des Umbaus von Sanitäreinrichtungen;
  • Bauliche Maßnahmen – Zubau von barrierefreien Räumen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 - Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050536-31002
abt11.wohnbau@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 25 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017, idgF; Richtlinie für barrierefreie Maßnahmen für Menschen mit Behinderung oder vorbeugende Maßnahmen für altersgerechtes Wohnen im mehrgeschossigen Wohnbau und in sonstigen Gebäuden gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2023 bis 31.12.2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060805