Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Förderungsgegenstand ist die Prüfung des Zustands von Gebäuden und Fassaden mit einer Mindestgröße von 400 m2 hinsichtlich ihrer elektrotechnischen, statischen und sonstigen Eignung für Photovoltaik mit oder ohne Kombination mit einem Gründach. (§ 3 der Richtlinie (RL))
Anträge können von Unternehmen und unternehmerisch tätigen Organisationen gestellt werden. (§ 2 der RL) Die finanzielle Hilfe beträgt 50 % der förderbaren Kosten aber maximal 2.000 Euro pro Standort. (§ 4 der RL)