Gebäudeeignungscheck Photovoltaik Link zur Förderung

Förderungsgegenstand ist die Prüfung des Zustands von Gebäuden und Fassaden mit einer Mindestgröße von 400 m2 hinsichtlich ihrer elektrotechnischen, statischen und sonstigen Eignung für Photovoltaik mit oder ohne Kombination mit einem Gründach. (§ 3 der Richtlinie (RL))

Anträge können von Unternehmen und unternehmerisch tätigen Organisationen gestellt werden. (§ 2 der RL) Die finanzielle Hilfe beträgt 50 % der förderbaren Kosten aber maximal 2.000 Euro pro Standort. (§ 4 der RL)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz
T +43 5574 511 26105
energie@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/pv

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie Gebäudeeignungscheck für Photovoltaikanlagen 2023; Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Wirkungsziele

Anzahl Gebäude mit Dachflächen > 400 m2, für die ein Eignungscheck durchgeführt wird

Referenznummer

1060763