Gebäudeeignungscheck Photovoltaik Link zur Förderung

Förderungsgegenstand ist die Prüfung des Zustands von Gebäuden und Fassaden mit einer Mindestgröße von 400 m2 hinsichtlich ihrer elektrotechnischen, statischen und sonstigen Eignung für Photovoltaik mit oder ohne Kombination mit einem Gründach. (§ 3 der Richtlinie (RL))

Anträge können von Unternehmen und unternehmerisch tätigen Organisationen gestellt werden. (§ 2 der RL) Die finanzielle Hilfe beträgt 50 % der förderbaren Kosten aber maximal 2.000 Euro pro Standort. (§ 4 der RL)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz
T +43 5574 511 26105
energie@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/pv

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie Gebäudeeignungscheck für Photovoltaikanlagen 2023; Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Wirkungsziele

Anzahl Gebäude mit Dachflächen > 400 m2, für die ein Eignungscheck durchgeführt wird

Referenznummer

1060763