Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Ziel der gegenständlichen Förderung ist die Errichtung von Überdachungen mit Photovoltaik auf unbebauten Liegenschaftsteilen und sonstigen bereits befestigten und versiegelten Flächen. Bereits versiegelte Flächen sollen einer Doppelnutzung zugeführt werden.
Die Förderung beträgt 500 Euro pro Kilowatt-Peak Modulleistung. Dazu gibt es einen Begrünungs- und Entsiegelungszuschlag in Höhe von 100 Euro pro Kilowatt-Peak, wenn im Ausmaß von 20 % der Photovoltaikfläche ökologische Maßnahmen umgesetzt werden. Die Förderung ist mit 50.000 Euro je Anlage begrenzt.