Stromverbrauchsreduktion in Spitzenzeiten

  • Ziel ist es, den Stromverbrauch in Spitzenzeiten zu reduzieren, um die Strompreise zu senken und den Verbrauch von fossilen Brennstoffen zu minimieren. Um in den Spitzenzeiten die Reduktion des Bruttostromverbrauchs zu erreichen, sind erforderlichenfalls Ausschreibungen durchzuführen.
  • Diese Ausschreibungen haben zum Inhalt, dass von Bietern bezugnehmend auf ein bestimmtes Stundenkontingent plausibel eine Reduktion des Stromverbrauches dargelegt werden muss.
  • Jener Bieter, der das ausgeschriebene Stromvolumen zu den geringsten Kosten deckt erhält den Zuschlag.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austrian Power Grid AG
Wagramer Straße 19 (IZD-Tower)
+43 (0) 50320 - 161
apg@apg.at
https://www.apg.at

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über Maßnahmen zur Stromverbrauchsreduktion in Spitzenzeiten (Stromverbrauchsreduktionsgesetz – SVRG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

95 Mio. Euro

Wirkungsziele

Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, den Stromverbrauch in Spitzenzeiten zu reduzieren, um die Strompreise zu senken und den Verbrauch von fossilen Brennstoffen zu minimieren.

Referenznummer

1060748