Stromverbrauchsreduktion in Spitzenzeiten Link zur Förderung

  • Ziel ist es, den Stromverbrauch in Spitzenzeiten zu reduzieren, um die Strompreise zu senken und den Verbrauch von fossilen Brennstoffen zu minimieren. Um in den Spitzenzeiten die Reduktion des Bruttostromverbrauchs zu erreichen, sind erforderlichenfalls Ausschreibungen durchzuführen.
  • Diese Ausschreibungen haben zum Inhalt, dass von Bietern bezugnehmend auf ein bestimmtes Stundenkontingent plausibel eine Reduktion des Stromverbrauches dargelegt werden muss.
  • Jener Bieter, der das ausgeschriebene Stromvolumen zu den geringsten Kosten deckt erhält den Zuschlag.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austrian Power Grid AG
Wagramer Straße 19 (IZD-Tower)
+43 (0) 50320 - 161
apg@apg.at
https://www.apg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über Maßnahmen zur Stromverbrauchsreduktion in Spitzenzeiten (Stromverbrauchsreduktionsgesetz – SVRG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

95 Mio. Euro

Wirkungsziele

Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, den Stromverbrauch in Spitzenzeiten zu reduzieren, um die Strompreise zu senken und den Verbrauch von fossilen Brennstoffen zu minimieren.

Referenznummer

1060748