Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Kinder, die Opfer von physischen oder sexualisierten Gewalttaten geworden sind, benötigen bei einem Gerichtsverfahren kompetente psychosoziale und rechtliche Beratung und persönliche Begleitung. 2006 wurde Prozessbegleitung durch die Strafprozessgesetznovelle ausdrücklich gesetzlich geregelt.
Fördergegenstand ist der Betrieb der Fachstelle Prozessbegleitung für Prozessbegleitung. Aufgabe der Fachstelle, welche für die Qualitätssicherung der Prozessbegleitung im Kinder- und Jugendbereich zuständig ist, ist die Qualitätssicherung durch
- Weiterbildung: Supervisionstage, Fortbildungsseminare und Webinare für Prozessbegleitende,
- Praxisreflexionstag für Absolventinnen und Absolventen der Grundausbildung für psychosoziale Prozessbegleitende,
- Öffentlichkeitsarbeit und Info-Material
- Kooperation und Vernetzung mit Ministerien, Gerichten und Staatsanwaltschaften