Fachstelle Prozessbegleitung

Kinder, die Opfer von physischen oder sexualisierten Gewalttaten geworden sind, benötigen bei einem Gerichtsverfahren kompetente psychosoziale und rechtliche Beratung und persönliche Begleitung. 2006 wurde Prozessbegleitung durch die Strafprozessgesetznovelle ausdrücklich gesetzlich geregelt.

Fördergegenstand ist der Betrieb der Fachstelle Prozessbegleitung für Prozessbegleitung. Aufgabe der Fachstelle, welche für die Qualitätssicherung der Prozessbegleitung im Kinder- und Jugendbereich zuständig ist, ist die Qualitätssicherung durch

  • Weiterbildung: Supervisionstage, Fortbildungsseminare und Webinare für Prozessbegleitende,
  • Praxisreflexionstag für Absolventinnen und Absolventen der Grundausbildung für psychosoziale Prozessbegleitende, 
  • Öffentlichkeitsarbeit und Info-Material
  • Kooperation und Vernetzung mit Ministerien, Gerichten und Staatsanwaltschaften
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt Abt. VI/2 Kinder- und Jugendhilfe
Untere Donaustraße 13-15
01 53115-633370
kjh@bka.gv.at
http://www.bka.gv.at

keine Bearbeitungsgebühr

Vorlage der Originalbelege samt Zahlungsnachweisen, Belegaufstellung und Projektbericht

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004)

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

0.04 Mio. Euro

Wirkungsziele

Qualitätssicherung in der Prozessbegleitung

Referenznummer

1060714