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Gewährung von Zinsenzuschüssen oder Direktzuschüssen an Lebensmitteleinzelhändler zur Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgung der Wohnbevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfes.
Amt der Salzburger Landesregierung wirtschaft@salzburg.gv.at
Lebensmittel-Nahversorgungsprogramm
Die Auszahlung der Förderung erfolgt entweder als Einmalprämie (auf Barwert abgezinst) oder als laufender halbjährlicher Zinsenzuschuss (Laufzeit 5 Jahre).
- Rechnungen und Zahlungsbelege in Kopie- Verwendungsnachweis durch die Bank