Lebensmittel-Nahversorgungsprogramm des Landes Salzburg Link zur Förderung

Gewährung von Zinsenzuschüssen oder Direktzuschüssen an Lebensmitteleinzelhändler zur Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgung der Wohnbevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfes.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung
wirtschaft@salzburg.gv.at

Die Auszahlung der Förderung erfolgt entweder als Einmalprämie (auf Barwert abgezinst) oder als laufender halbjährlicher Zinsenzuschuss (Laufzeit 5 Jahre).

- Rechnungen und Zahlungsbelege in Kopie
- Verwendungsnachweis durch die Bank

Rechtsgrundlage

Richtlinie für das Lebensmittel-Nahversorgungsprogramm des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1060698