Förderungen des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (VSF) 2023 Link zur Förderung

Die Mittel des VSF sind in Abstimmung mit dem Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm zweckgebunden zu verwenden für

a) die Förderung von allgemeinen Maßnahmen und konkreten Projekten zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere die Förderung der Verkehrserziehung;

b) die Durchführung von Studien und Forschungen sowie für Informationen über Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit;

c) vorbereitende Maßnahmen der Planung und Erarbeitung von Orientierungshilfen für Planungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit;

d) die Unterstützung der Behörden bei der Administration der Kennzeichen im Sinne des § 48a Abs. 6 KFG 1967 sowie für Maßnahmen zu deren Verbreitung;

e) die Verwaltung und Aufteilung der dem Fonds zufließenden Einnahmen.

Förderungswerber:innen können aufgerufen werden, Projekte zu einem zuvor bekannt gegebenen Themenschwerpunkt einzureichen. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage des BMK oder auf sonstigem geeigneten Weg. Für diese Förderungsausschreibungen gibt es eigene Leistungsangebote.

Gegenständliches Leistungsangebot adressiert Förderungsansuchen außerhalb von Ausschreibungen im Jahr 2023.

Für die Förderung hervorragend abgeschlossener Projekte, von denen ein positiver Einfluss auf die Verkehrssicherheit zu erwarten ist, können Anerkennungsbeiträge zuerkannt werden:

  • für Arbeiten im nicht akademischen Bereich (AHS; HTL, …): bis zu € 1.000
  • für Masterarbeiten bzw. Diplomarbeiten an Fachhochschulen und Universitäten: bis zu € 2.000,--
  • für Dissertationen an Universitäten: bis zu € 3.000

Angesprochen sind alle Organisationen, die einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten können, das sind insbesondere

a) wissenschaftliche Institutionen (Institute von Universitäten und Fachhochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen),

b) Unternehmen,

c) Mobilitätsdienstleister, Betreibergesellschaften und Infrastrukturbetreiber,

d) Kompetenzzentren, Vereine sowie

e) Einzelpersonen.

Es besteht auch die Möglichkeit als Konsortium eine Förderung zu beantragen. Ein Konsortium muss aus zumindest zwei eigenständigen Partnern bestehen. Bei Konsortien ist eine:r der Konsortialpartner:in als projektverantwortliche:r Förderungswerber:in gegenüber dem VSF namhaft zu machen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMK, Abteilung IV/IVVS2
Radetzkystraße 2, 1030 Wien

https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/strasse/verkehrssicherheit/vsf.html

Die Auszahlung der gesamten Förderungssumme erfolgt nach Durchführung des Vorhabens und Erfüllung aller Bedingungen des Förderungsvertrages. Im Förderungsvertrag können Meilensteine mit dazugehörigen Auszahlungsquoten festgelegt werden. Weitere Details siehe Punkt 8.3. der VSF-Förderungsrichtlinien.

Der VSF führt eine Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel sowie der Einhaltung der vertraglichen Förderungsbestimmungen, Bedingungen und Auflagen durch. Bei mehrjährigen Leistungen werden in den im Förderungsvertrag vorgesehenen Abständen, jedenfalls aber in angemessenen Zeitabständen auf Grundlage der Zwischenberichte Zwischenkontrollen durchgeführt, sofern dies auf Grund der Dauer der Leistungen zweckmäßig ist. Der VSF überwacht laufend die Termine für die Vorlage der Verwendungsnachweise und überprüft diese zeitnahe.

Verwendungsnachweise siehe Punkt 8.2. der VSF-Förderungsrichtlinien.

Der gesamte Prüfungsprozess des VSF ist unter folgendem Link ersichtlich.

Rechtsgrundlage

§ 131a KFG, VSF-Förderungsrichtlinien 2019 (Richtlinien für Förderungen zur Steigerung der Verkehrssicherheit aus Mitteln des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Verbesserung der Verkehrssicherheit

Referenznummer

1060672