Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte Link zur Förderung

  • Ziel dieser Förderung ist es einkommensschwache Haushalte zusätzlich zur Sicherstellung eines leistbaren Grundkontingents durch einen Zuschuss auf die zu leistenden Systemnutzungsentgelte zu unterstützen (Netzkostenzuschuss).
  • Diese Leistung kann nicht beantragt werden, sondern wird für jeden Zählpunkt in einkommensschwachen Haushalten gewährt (siehe § 72 und § 100 Abs. 7 EAG), für die der Netzbetreiber keine Erneuerbaren-Förderpauschale und keinen Erneuerbaren-Förderbeitrag verrechnen darf (siehe § 2 Abs. 1 Z 1 EAG-Befreiungsverordnung, BGBl. II Nr. 61/2022).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Buchhaltungsagentur des Bundes
Dresdner Straße 89, 1200 Wien
05 05 06
office@bhag.gv.at
https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die befristete Einführung eines Stromkostenzuschusses für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden (Stromkostenzuschussgesetz - SKZG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

3.826,473 Mio. Euro

Wirkungsziele

Ziel ist es, die Kostenbelastung von Haushaltskundinnen und Haushaltskunden durch die Sicherstellung einer leistbaren Stromversorgung für ein Grundkontingent zu verringern (Stromkostenzuschuss)
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Versorgungsunternehmen werden direkt abgerechnet.

Referenznummer

1060664