Subvention "Sanierungen" Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Sanierung von Eigenheimen mit höchstens 2 Wohnungen, von sonstigen Gebäuden, die nicht zu Wohnzwecken dienen und nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen zur ganzjährigen Wohnnutzung geeigneten Wohnraum aufweisen sowie von Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau und von Wohnheimen (außer von solchen, die im (Mit)Eigentum von gemeinnützigen Bauvereinigungen und Gemeinden stehen) als Anschlussförderung an die Wohnbauförderung des Landes Kärnten.

Was wir fördern: 

  • Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile:
    • Fenstertausch: Tausch aller Fenster im Gebäude bzw. der Wohneinheit
    • Dämmung der Außenwände
    • Dämmung des Daches bzw. der obersten Geschoßdecke
    • Dämmung der Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich
  • Umfassende energetische Sanierung:
    • zeitlich zusammenhängende Renovierungsarbeiten an der Gebäudehülle und/oder den haustechnischen Anlagen eines Gebäudes, soweit zumindest drei Teile der Gebäudehülle (Fenster, Dämmung Außenwand, Dämmung Oberste Geschoßdecke, Dach, Dämmung Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich) und haustechnischen Gewerke (Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder Heizungseinbindung, Anschluss an Fernwärme, Biomasse, Wärmepumpenheizung, kontrollierte Wohnraumlüftung) gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden.

Wer wird gefördert?

  • (Mit)Eigentümer/in des Gebäudes
  • Wohnungsinhaber/in - Mieter/in, Wohnungseigentümer/in oder (Mit)Eigentümer/in, der/die eine in seinem/ihrem Haus gelegene Wohnung selbst benützt 
  • Bauberechtigte/r
  • Bestellte/r Verwalter/in nach § 6 Abs. 2 Mietrechtsgesetz (MRG), BGBl. Nr. 520/1981 in der Fassung BGBl. I Nr. 59/2021 oder § 14c Abs. 2 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), BGBl. Nr. 139/1979 in der Fassung BGBl. I Nr. 88/2022

welche/r eine Förderung bei einer anderen öffentlichen Stelle in Anspruch genommen hat (Bund, Land).

Ausnahme: Fenstertausch – hier ist eine Förderung ohne Inanspruchnahme der Landesförderung für Wohnhaussanierungen möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Natur und Umweltschutz
Rathausplatz 1, 9500 Villach

042422052247
naturschutz@villach.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Sanierung als Anschlussförderung:

  • Fenster, 1 Wohneinheit: EUR 200,00
  • Fenster,  Gesamtes Gebäude: EUR 400,00
  • Dämmung Außenwand: EUR 800,00
  • Dämmung Oberste Geschoßdecke, Dach: EUR 300,00
  • Dämmung Kellerdecke, Fußboden-Erdreich: EUR 300,00
  • Umfassende Sanierung ohne haustechnische Gewerke: EUR 2.000,00
  • Umfassende Sanierung inkl. haustechnische Gewerke: EUR 3.000,00

Sanierung ohne Anschlussförderung (Fenstertausch):

  • Fenster, 1 Wohneinheit: EUR 400,00
  • Fenster, Gesamtes Gebäude: EUR 800,00

Rechtsgrundlage

Bereichs-Subventionsordnung Nachhaltigkeit; Basis-Subventionsordnung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Die Förderung durch die Stadt Villach wird bei bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen als Anschlussförderung zusätzlich gewährt (Ausnahme: Fernstertausch)..

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060656