Stromkostenergänzungszuschuss Link zur Förderung

  • Zusätzlich zum Stromkostenzuschuss für ein Grundkontingent erhalten Haushalte in denen mehr als 3 Personen leben, ein Zusatzkontingent.
  • Besteht an der Adresse nur ein Zählpunkt mit Entnahme wird das Zusatzkontingent automatisch vom Stromanbieter berücksichtigt. 
  • Bestehen mehrere Zählpunkte muss ein Antrag gestellt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen
https://www.bmf.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Stromkostenzuschussgesetz 2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Stromkostenzuschuss für Haushalte
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1060631