Wärmepreisdeckel Link zur Förderung

Das Land Burgenland gewährt burgenländischen Haushalten zur Verminderung der Heizkostenbelastung in Folge der gestiegenen Energiepreise des Jahrs 2023 einen Zuschuss in Form des Wärmepreisdeckels. Um einen Anreiz zum Energiesparen zu bieten, werden 90% der angegebenen Heizkosten als Förderungsgrundlage herangezogen. Pro Haushalt kann nur ein Antrag auf den Wärmepreisdeckel gestellt werden. Die antragstellende Person muss im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Ein Rechtsanspruch auf die Maßnahme Wärmepreisdeckel besteht nicht. Bei Antragstellung ist die Höhe der Einkünfte aller am Wohnsitz hauptgemeldeten Personen und die Höhe der Heizkosten durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 9, Hauptreferat EU, Wirtschafts- und Tourismusförderungen, Referat Sozial- und Klimafonds
Europaplatz 1
+4357600
post.a9-skf@bgld.gv.at
http://www.sozial-und-klimafonds.at

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Burgenland zur Gewährung eines Wärmepreisdeckels 2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

40 Mio. Euro

Referenznummer

1060565