Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Bundesregierung setzt Maßnahmen, um die steigenden Energiekosten abzufedern. Ziel dieser Förderung ist es die Kostenbelastung von Haushalten, Landwirten und Gewerbebetrieben durch die Sicherstellung einer leistbaren Stromversorgung für ein Grundkontingent zu verringern.
- Für landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbebetriebe gilt: Der Stromkostenzuschuss („Stromkostenbremse“) steht allen Personen zu, die ihr Gewerbe oder ihre Land- und Forstwirtschaft an derselben Adresse betreiben, wo sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Voraussetzung ist, dass der Zählpunkt auch den Haushalt mit Strom versorgt. Die Antragsstellung ist unter der folgenden Homepage möglich.
- Für Haushalte gilt: Das Grundkontingent (2.900 kWh/Jahr) wird automatisch für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 bei jedem Zählpunkt mit Stromentnahme berücksichtigt - unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen bzw. wie viele solcher Zählpunkte an der Adresse existieren. Es ist kein Antrag erforderlich bzw. möglich.