Stromkostenzuschuss Link zur Förderung kopieren

Die Bundesregierung setzt Maßnahmen, um die steigenden Energiekosten abzufedern. Ziel dieser Förderung ist es die Kostenbelastung von Haushalten, Landwirten und Gewerbebetrieben durch die Sicherstellung einer leistbaren Stromversorgung für ein Grundkontingent zu verringern.

  • Für landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbebetriebe gilt: Der Stromkostenzuschuss („Stromkostenbremse“) steht allen Personen zu, die ihr Gewerbe oder ihre Land- und Forstwirtschaft an derselben Adresse betreiben, wo sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Voraussetzung ist, dass der Zählpunkt auch den Haushalt mit Strom versorgt. Die Antragsstellung ist unter der folgenden Homepage möglich
  • Für Haushalte gilt: Das Grundkontingent (2.900 kWh/Jahr) wird automatisch für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 bei jedem Zählpunkt mit Stromentnahme berücksichtigt - unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen bzw. wie viele solcher Zählpunkte an der Adresse existieren. Es ist kein Antrag erforderlich bzw. möglich.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die befristete Einführung eines Stromkostenzuschusses für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden (Stromkostenzuschussgesetz - SKZG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

3.826,473 Mio. Euro

Wirkungsziele

Ziel ist es, die Kostenbelastung von Haushaltskundinnen und Haushaltskunden durch die Sicherstellung einer leistbaren Stromversorgung für ein Grundkontingent zu verringern (Stromkostenzuschuss)
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1060557