Nutzung des öffentlichen Verkehrs für Bezirksratsmitglieder
Graz
Die Stadt Graz gewährt Bezirksratsmitgliedern, die keine Funktion als Bezirksvorsteher/in oder Bezirksvorsteher-Stellvertreter/in ausüben, einen Aufwandsersatz zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs in Graz. Der Kostenersatz bezieht sich auf eine nicht übertragbare Jahreskarte zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs, in der die Zone 101 (Großraum Graz) enthalten ist. Dabei ist es unerheblich, welche Jahreskarte für die Zone 101 erworben wurde (z.B. KlimaTicket Österreich, KlimaTicket Steiermark Classic, KlimaTicket Steiermark Varianten).