Leistungen der Gemeinde Wien an die Klubs des Wiener Gemeinderats Link zur Förderung kopieren

Die Klubs des Wiener Gemeindesrates haben Anspruch auf einen Beitrag zur Deckung der ihnen aus ihrer Tätigkeit erwachsenden Kosten. Sofern die den Klubs zustehenden Räumlichkeiten nicht (vollständig) in Anspruch genommen werden und/oder die den Klubs zustehenden Dienstposten nicht mit Gemeindebediensteten besetzt werden, leistet die Gemeinde Wien eine entsprechende finanzielle Vergütung nach festgelegten Berechnungsschlüsseln. Zusätzlich gebührt je nach Klubstärke ein Beitrag für die Bildungsarbeit und abhängig vom Frauenanteil unter den Klubmitgliedern eine Geldleistung zur Frauenförderung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Personalservice (MA 2)
Rathausstraße 4
1010 Wien

post@ma02.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 17.06.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Beschluss des Gemeinderates über Leistungen der Gemeinde Wien an die Klubs des Wiener Gemeinderates in der Fassung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. Dezember 1996, Pr.Z. 212/96-GBI, und der zuletzt am 14. Dezember 2012 beschlossenen Änderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060482

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