Leistungen der Gemeinde Wien an die Klubs des Wiener Gemeinderats Link zur Förderung kopieren

Die Klubs des Wiener Gemeindesrates haben Anspruch auf einen Beitrag zur Deckung der ihnen aus ihrer Tätigkeit erwachsenden Kosten. Sofern die den Klubs zustehenden Räumlichkeiten nicht (vollständig) in Anspruch genommen werden und/oder die den Klubs zustehenden Dienstposten nicht mit Gemeindebediensteten besetzt werden, leistet die Gemeinde Wien eine entsprechende finanzielle Vergütung nach festgelegten Berechnungsschlüsseln. Zusätzlich gebührt je nach Klubstärke ein Beitrag für die Bildungsarbeit und abhängig vom Frauenanteil unter den Klubmitgliedern eine Geldleistung zur Frauenförderung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Personalservice (MA 2)
Rathausstraße 4
1010 Wien

post@ma02.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/

Rechtsgrundlage

Beschluss des Gemeinderates über Leistungen der Gemeinde Wien an die Klubs des Wiener Gemeinderates in der Fassung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. Dezember 1996, Pr.Z. 212/96-GBI, und der zuletzt am 14. Dezember 2012 beschlossenen Änderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060482