Teuerungsausgleich Landwirtschaft (Versorgungssicherungsbeitrag) Link zur Förderung kopieren

Gegenstand der Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Abfederung von Mehrkosten in der Landwirtschaft aufgrund der Teuerung bei Betriebsmitteln, die seit dem Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs aufgetreten ist.

Der Zuschuss besteht aus flächenbezogenen Förderbeträgen je  Bewirtschaftungseinheit in EUR/ha sowie einem tierbezogenen Förderbetrag in EUR/GVE. Das Ausmaß der Bewirtschaftungseinheiten sowie die Anzahl der GVE wird aus dem Mehrfachantrag 2022 herangezogen.

Um den Verwaltungsaufwand sowohl für die Begünstigten als auch für die Agrarmarkt Austria möglichst gering zu halten, wird die Förderung basierend auf den mit dem Mehrfachantrag für das Antragsjahr 2022 beantragten und beihilfefähigen Flächen und Großvieheinheiten (GVE) ermittelt.

Da alle Sektoren der Landwirtschaft von der Teuerung betroffen sind, soll die Förderung allen 106.500 landwirtschaftlichen Betrieben, die im Jahr 2022 einen Mehrfachantrag gestellt haben, zugutekommen. Insgesamt stehen EUR 110 Mio. zur Verfügung, die im Wege der AMA bis Ende 2022 zur Auszahlung gebracht werden.

Als Förderungswerberinnen und Förderungswerber kommen in Betracht:

  • Natürliche Personen,
  • im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften,
  • juristische Personen und
  • Personenvereinigungen,

die zum Zeitpunkt der MFA-Antragstellung (innerhalb der Einreichfrist) einen in Österreich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.

Begünstigte gemäß der Verordnung über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren, BGBl. II Nr. 259/2022, sind hinsichtlich der Bodenfläche in Gewächshäusern von der Förderung ausgeschlossen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70, 1200 Wien
+ 43 50 3151-0
office@ama.gv.at
https://www.ama.at/Home

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenlos. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Fördervoraussetzungen.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Abfederung von Mehrkosten in der Landwirtschaft aufgrund der Teuerung bei Betriebsmittel; Landwirtschaftsgesetz 1992 - LWG BGBl. Nr. 375/1992; ARR-VO BGBl. II Nr. 208/2014; Mitteilung der Kommission Befristeter Krisenrahmen für staatliche Beilhilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russland gegen die Ukraine, ABl. Nr. C131 zul. geändert durch Abl. C280; Genehmigung der Europäischen Kommission zur Beihilfe SA.103830 (2022/N); C(2022) 5812 final vom 5.8.2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

110 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1060458