Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gegenstand der Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Abfederung von Mehrkosten in der Landwirtschaft aufgrund der Teuerung bei Betriebsmitteln, die seit dem Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs aufgetreten ist.
Der Zuschuss besteht aus flächenbezogenen Förderbeträgen je Bewirtschaftungseinheit in EUR/ha sowie einem tierbezogenen Förderbetrag in EUR/GVE. Das Ausmaß der Bewirtschaftungseinheiten sowie die Anzahl der GVE wird aus dem Mehrfachantrag 2022 herangezogen.
Um den Verwaltungsaufwand sowohl für die Begünstigten als auch für die Agrarmarkt Austria möglichst gering zu halten, wird die Förderung basierend auf den mit dem Mehrfachantrag für das Antragsjahr 2022 beantragten und beihilfefähigen Flächen und Großvieheinheiten (GVE) ermittelt.
Da alle Sektoren der Landwirtschaft von der Teuerung betroffen sind, soll die Förderung allen 106.500 landwirtschaftlichen Betrieben, die im Jahr 2022 einen Mehrfachantrag gestellt haben, zugutekommen. Insgesamt stehen EUR 110 Mio. zur Verfügung, die im Wege der AMA bis Ende 2022 zur Auszahlung gebracht werden.
Als Förderungswerberinnen und Förderungswerber kommen in Betracht:
- Natürliche Personen,
- im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften,
- juristische Personen und
- Personenvereinigungen,
die zum Zeitpunkt der MFA-Antragstellung (innerhalb der Einreichfrist) einen in Österreich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
Begünstigte gemäß der Verordnung über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren, BGBl. II Nr. 259/2022, sind hinsichtlich der Bodenfläche in Gewächshäusern von der Förderung ausgeschlossen.