Förderung einer ökologisch wertvollen, extensiven und biologischen Bewirtschaftung von Teichen Link zur Förderung kopieren

Diese Maßnahme dient dem Erhalt und der Verbesserung von ökologisch wertvollen, extensiven und biologisch bewirtschafteten Teichen. Mit dem Erhalt und der Verbesserung der extensiven Bewirtschaftung von Teichen sowie der biologischen Aquakulturproduktion zur Steigerung der nachhaltigen, qualitiativ hochwertigen Produktion in Karpfenteichwirtschaften mit ihren Nebenfischen wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der biologischen Aquakultur geleistet.

Die Förderung wird in Form von jährlichen Prämien für die förderfähige Teichfläche gewährt. Die Förderung soll Kosten und Einkommensverluste, die durch die Einhaltung der Auflagen für die ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung der Teiche entstehen, ausgleichen.

Die jährliche Prämie beträgt 450 EUR pro ha förderfähige Teichfläche.
Zuschlag biologische Aquakulturproduktion: Für die biologische Bewirtschaftung von Teichen gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 wird eine zusätzliche Prämie in der Höhe von jährlich 100 EUR pro ha förderfähige Teichfläche gewährt.

Als Förderungswerber kommen in Betracht:
1. natürliche Personen,
2. juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
3. im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
4. deren Zusammenschlüsse (im Folgenden Personenvereinigungen), sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
mit Niederlassung in Österreich, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb mit Teichwirtschaft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und deren förderfähige Teichfläche in Österreich liegt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70, 1200 Wien
+435031510
office@ama.gv.at
https://www.ama.at/Home

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenlos. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Fördervoraussetzungen bzw. werden nachträglich zu Unrecht ausbezahlte Fördermittel zurückgefordert.

Antragstellung wird seitens der AMA abgewickelt. 

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Förderung einer ökologisch wertvollen, extensiven und biologischen Bewirtschaftung von Teichen; Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004, Abl. L 247 S.1; Verordnung (EU) Nr. 1388/2014 der Kommission vom 16. Dezember 2014 zur Festsetzung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. L 369 vom 24.12.2014 S. 37; Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates, ABl. L 150 vom 14.6.2018 S. 1; Landwirtschaftsgesetz 1992, BGBl. Nr. 375/1992; AMA-Gesetz, BGBl. Nr. 376/1992; Verordnung über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014; Verordnung zur Übertragung der Durchführung von Förderungsmaßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft an den Landeshauptmann (Übertragungsverordnung - ÜV-LF), BGBl. Nr. 141/1992.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,97 Mio. Euro

Wirkungsziele

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Nachhaltige Entwicklung moderner und vitaler ländlicher Regionen sowie Sicherung einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flächendeckenden österreichischen Landwirtschaft auf der Basis bäuerlicher Familienbetriebe und der in- und ausländischen Absatzmärkte sowie die Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandnetzen" der Untergliederung 42 Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

Referenznummer

1060318