Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Diese Maßnahme dient dem Erhalt und der Verbesserung von ökologisch wertvollen, extensiven und biologisch bewirtschafteten Teichen. Mit dem Erhalt und der Verbesserung der extensiven Bewirtschaftung von Teichen sowie der biologischen Aquakulturproduktion zur Steigerung der nachhaltigen, qualitiativ hochwertigen Produktion in Karpfenteichwirtschaften mit ihren Nebenfischen wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der biologischen Aquakultur geleistet.
Die Förderung wird in Form von jährlichen Prämien für die förderfähige Teichfläche gewährt. Die Förderung soll Kosten und Einkommensverluste, die durch die Einhaltung der Auflagen für die ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung der Teiche entstehen, ausgleichen.
Die jährliche Prämie beträgt 450 EUR pro ha förderfähige Teichfläche.
Zuschlag biologische Aquakulturproduktion: Für die biologische Bewirtschaftung von Teichen gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 wird eine zusätzliche Prämie in der Höhe von jährlich 100 EUR pro ha förderfähige Teichfläche gewährt.
Als Förderungswerber kommen in Betracht:
1. natürliche Personen,
2. juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
3. im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
4. deren Zusammenschlüsse (im Folgenden Personenvereinigungen), sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
mit Niederlassung in Österreich, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb mit Teichwirtschaft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und deren förderfähige Teichfläche in Österreich liegt.