Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen erhalten einkommensschwache Haushalte (=Haushalte mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug) eine Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von bis € 100,00 pro Haushalt. Die Mittel werden vom Bund im Rahmen eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung überträgt der Bund dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau und den ihm/ihr unterstellten Behörden zur Besorgung in seinem/ihrem Namen. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.