NÖ Wohnbauförderung "Sicheres Wohnen" Link zur Förderung

Für folgende Maßnahmen kann bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Reihenhaus oder bei einer Wohnung im Mehrfamilienhaus ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden, maximal jedoch in nachstehend genannter Höhe:

1. a) Mechanischer Schutz bei einer Wohnung in Mehrfamilienhäusern: Sicherheitseingangstüren mit einer Widerstandsklasse RC (Resistance Class) von mindestens 3 bis zu € 1.000,--

1. b) Mechanischer Schutz bei einem Eigenheim (Ein- oder Zweifamilienhaus, Reihenhaus): Sicherheitseingangstüren mit einer Widerstandsklasse RC (Resistance Class) von mindestens 3, wenn ein Gesamtschutz gegeben ist (z.B. bestehende Sicherheitsfenster, Alarmanlage) bis zu € 1.000,--

2. Elektronischer Schutz bei einem Eigenheim (Ein- oder Zweifamilienhaus, Reihenhaus) oder bei einer Wohnung: Alarmanlagen bis zu € 1.000,--

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung, F2
post.f2@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005, in der jeweils geltenden Fassung; NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019, in der jeweils geltenden Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060235