Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik Link zur Förderung

  • Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von Zuschüssen für die Durchführung von Maßnahmen der Sprachförderung.
  • Weiters sollen die sprachförderlichen Kompetenzen des Personals zur Umsetzung einer ganzheitlichen, alltagsintegrierten Sprachförderung in elementaren Bildungseinrichtungen gestärkt werden.
  • Fördernehmer*innen können sein: Erhalter von elementaren Bildungseinrichtungen
  • Ziel ist die Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27, BGBl. I Nr. 148/2022 in Bezug auf die Sprachförderung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
elementar.bildung@tirol.gv.at

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik und Leitfaden Sprachförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1060219