Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik Link zur Förderung kopieren

  • Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von Zuschüssen für die Durchführung von Maßnahmen der Sprachförderung.
  • Weiters sollen die sprachförderlichen Kompetenzen des Personals zur Umsetzung einer ganzheitlichen, alltagsintegrierten Sprachförderung in elementaren Bildungseinrichtungen gestärkt werden.
  • Fördernehmer*innen können sein: Erhalter von elementaren Bildungseinrichtungen
  • Ziel ist die Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27, BGBl. I Nr. 148/2022 in Bezug auf die Sprachförderung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
elementar.bildung@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik und Leitfaden Sprachförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060219