Förderung Gratiskindergarten Link zur Förderung kopieren

  • Ziel der Förderung ist, Kindern eine entgeltfreie frühe Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen.
  • Gegenstand der Förderung sind Kosten für den Besuch einer Kindergartengruppe im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche für Kinder, die am 31. August vor dem Beginn des Kindergartenjahres ihr viertes bzw. fünftes Lebensjahr vollendet haben.
  • Nicht davon umfasst sind Kosten für die Verabreichung von Mahlzeiten oder die Teilnahme an Spezialangeboten.
  • Einrichtungen erhalten für 5- Jährige maximal € 900,-, für 4-Jährige maximal € 450,-, die Fördersumme hängt von der Besuchsdauer des jeweiligen Kindes ab.
  • Durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 ist das Land verpflichtet, einen entgeltfreien halbtägigen Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche für 5-jährige Kinder sicherzustellen. Zusätzlich erweitert das Land die Möglichkeit eines entgeltfreien Besuchs im angeführten Ausmaß auch auf 4-jährige Kinder.
  • Fördernehmer*innen können sein:
    • Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen
    • Eltern, sofern das Kind mit Hauptwohnsitz in Tirol eine Einrichtung im Ausland besucht
  • Hinweis: Die Eltern müssen keinen Antrag für den Gratis-Kindergarten stellen. Es reicht, wenn die Eltern ihr Kind im Kindergarten anmelden. Der Kindergarten kümmert sich um alles Weitere. Ausnahme: Eltern, deren Kind mit Hauptwohnsitz in Tirol eine Einrichtung im Ausland besucht, müssen eigens einen Antrag stellen.  

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
elementar.bildung@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Förderung Gratiskindergarten und Rahmenrichtlinie Elementarbildung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060177