Förderung der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung Link zur Förderung

  • Ziel der Förderung ist, die Betreuung von schulpflichtigen Kindern vom Ende der täglichen Unterrichtszeit bis 14:00 Uhr samt dem Angebot eines Mittagsessens zu unterstützen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
  • Es werden Personalkosten für Betreuungspersonen gefördert, die in der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung eingesetzt sind (§ 2 Abs. 10 iVm § 45a Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG), LGBl. Nr. 48/2010 in der jeweils geltenden Fassung).
  • Fördernehmer/innen können sein:
    • Gemeinden oder Gemeindeverbände,
    • natürliche oder juristische Personen,
    • gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren Einrichtungen,
    • Körperschaften öffentlichen Rechts

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck

elementar.bildung@tirol.gv.at

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Förderung der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung und Rahmenrichtlinie Elementarbildung, Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1060169