Entgelterhöhungen für Pflege- und Betreuungspersonal Link zur Förderung

Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal mit dem Ziel, eine bessere Bezahlung zu gewährleisten und Zusatzleistungen durch Kompetenzverschiebungen von Pflege- und Betreuungspersonal abzudecken.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
+437327720152
so.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Rechtsgrundlage

Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG, BGBl. I Nr. 104/2022, Gesundheits-und Krankenpflegegesetz, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

50,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Die demografische Entwicklung bzw. die dazugehörigen Prognosen zeigen weiters ein Ansteigen der älteren Bevölkerung nicht nur bis zum Jahr 2030, sondern weit darüber hinaus. Mit einer älteren Bevölkerung gehen auch erhöhte Pflege- und Betreuungsbedarfe und damit vermehrt Bedarfe an formellen Pflegeleistungen einher. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, eine bessere Bezahlung des Personals im Pflegebereich sicherzustellen und Zusatzleistungen durch Kompetenzverschiebungen von Pflegepersonal abzudecken.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1060102