Von Rebvermehrungsbetrieben wird ein jährlicher Beitrag in Höhe von 0,8 Cent je zum Inverkehrbringen bewilligter Rebe eingehoben, der zur Förderung der Pflanzengesundheit von Reben zweckgebunden ist. Dieser Beitrag stellt eine parafiskalische Einnahme des Bundes dar, die Betriebe leisten somit selbst die Finanzierung zur Gesunderhaltung des Rebvermehrungsmaterials. Die von den Anerkennungsstellen der Länder eingehobenen Beiträge werden dem ho. Ressort überwiesen. Das jährliche Beitragsaufkommen hängt von der tatsächlich vermarkteten Anzahl von Reben ab, der Betrag schwankt jahrgangsbedingt entsprechend.
Aus abwicklungstechnischen Gründen erfolgt die Administration zentral über den Verband Österreichischer Rebveredler (VÖR) im Wege einer Förderung. Es handelt sich dabei um eine jährliche Auszahlung, die von den Betrieben selbst aufgebracht wird, zweckgebunden vereinnahmt wird und durch den Bund als zentrale Stelle zur Auszahlung gelangt