Beitrag zur Pflanzengesundheit von Reben Link zur Förderung kopieren

Von Rebvermehrungsbetrieben wird ein jährlicher Beitrag in Höhe von 0,8 Cent je zum Inverkehrbringen bewilligter Rebe eingehoben, der zur Förderung der Pflanzengesundheit von Reben zweckgebunden ist. Dieser Beitrag stellt eine parafiskalische Einnahme des Bundes dar, die Betriebe leisten somit selbst die Finanzierung zur Gesunderhaltung des Rebvermehrungsmaterials. Die von den Anerkennungsstellen der Länder eingehobenen Beiträge werden dem ho. Ressort überwiesen. Das jährliche Beitragsaufkommen hängt von der tatsächlich vermarkteten Anzahl von Reben ab, der Betrag schwankt jahrgangsbedingt entsprechend.

Aus abwicklungstechnischen Gründen erfolgt die Administration zentral über den Verband Österreichischer Rebveredler (VÖR) im Wege einer Förderung. Es handelt sich dabei um eine jährliche Auszahlung, die von den Betrieben selbst aufgebracht wird, zweckgebunden vereinnahmt wird und durch den Bund als zentrale Stelle zur Auszahlung gelangt

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Land-, und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft; Sektion II - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Abteilung II/7 - Obst, Gemüse, Wein, Sonderkulturen
Stubenring 1, 1010
vera.ebner@bml.gv.at

Rechtsgrundlage

Rebenverkehrsgesetzes 1996, § 18 Abs. 5 der VO BGBl. II Nr. 208/2014; Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,039 Mio. Euro

Wirkungsziele

Pflanzengesundheit von Reben

Referenznummer

1060052