Kostentragung Heilbehandlung - teilstationären und stationären Einrichtungen, Niederösterreich
Niederösterreich
Als Hilfe durch Heilbehandlung kommt auch die Unterbringung und Betreuung in teilstationären und stationären Einrichtungen, z.B. Therapiestätten für Kinder und Jugendliche mit cerebraler Bewegungsstörung, Einrichtungen für suchtkranke Personen, in Betracht. Die Leistung wird auf Antrag der hilfesuchenden Person vom Land NÖ für diese erbracht und direkt an den Träger ausbezahlt.