Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen
Tirol
Im Rahmen dieser Förderungsaktion unterstützt das Land Tirol gewerbliche Unternehmen bei Investitionen in Breitbandinfrastrukturen, die den Bereich vom letzten Standort mit LWL Anbindung (z.B. Wählamt) bis zum jeweiligen Betrieb beinhalten. In besonders begründeten Fällen können auch Breitbandvorhaben innerhalb von Betriebsstandorten gefördert werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses iHv max. 50 % der förderbaren Kosten gewährt. Förderungsnehmer können alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, einschließlich Gewerbe- und Wirtschaftsparks, Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Bäder, Bootsvermieter und Bootseinsteller, Campingplatzbetreiber, Minigolfplätze, Lichtspieltheater, Schausteller, Tanzschulen, Unternehmungen der zivilen Schifffahrt, Raftingunternehmen, erwerbswirtschaftliche Betreiber von Tennis- und Tischtennisplätzen inkl. Tennishallen und erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen.