Förderbar sind nur Vorhaben, die folgenden Voraussetzungen entsprechen:
- Eigenmittel: Der Förderwerber hat nachzuweisen, dass er bei dem eingereichten Vorhaben Eigenmittel in Höhe von durchschnittlich EUR 2.000,00 (Euro zweitausendkommanullnull) pro Home Passed einbringt.
- Open Access und Eigentum: Das Projekt muss auf einem Open Access Modell beruhen, die Passive Breitbandinfrastruktur muss im Eigentum des Förderwerbers stehen.
- Bandbreite: Das Breitbandnetz muss zumindest 100 Mbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen können.
- Flächendeckender Ausbau: Es muss eine Grobplanung zum flächendeckenden Ausbau, sowie ein nachvollziehbarer Umsetzungs-, Bauzeit- und Finanzierungsplan vorliegen.
- Verwaltung und Vorhaltung: Die Verwaltung und Vorhaltung und/oder der Betrieb der geförderten passiven Breitbandinfrastruktur muss grundsätzlich durch einen Dritten erfolgen, ein Eigenbetrieb ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Fonds zulässig.
- Aktiv-Netzbetrieb: Der Aktiv-Netzbetrieb muss, unter Beachtung des Beihilferegimes der Europäischen Union ausgeschrieben und vergeben werden. Der Aktiv-Netzbetreiber ist in die Feinplanung und Überwachung der Herstellung der passiven Breitbandinfrastruktur jedenfalls einzubinden. Wird der Aktiv-Netzbetrieb erst nach Fertigstellung der passiven Infrastruktur ausgeschrieben und vergeben, so hat der Förderwerber nachzuweisen, dass ein Aktiv-Netzbetreiber auf Basis eines Dienstleistungsvertrages in die Feinplanung und Überwachung der Herstellung der Passiven Breitbandinfrastruktur eingebunden ist
Diese spezielle Richtlinie gilt für sämtliche Förderungen, mit welchen der Fonds Förderungen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau in Niederösterreich, eingeschränkt auf Projekte, denen eine Bundesförderung zuerkannt wurde, abwickelt.
Weitere Informationen sind unter: NÖ Breitbandstrategie - Land Niederösterreich (noe.gv.at) zu finden.