Beihilfen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau in ländlichen Gebieten Link zur Förderung

  • Ziel der Förderung ist die möglichst flächendeckende Versorgung mit Breitbandnetzen in Niederösterreich durch Ausfinanzierung und/oder Schließung und/oder Verringerung von Finanzierungslücken bei Projekten, denen eine Bundesförderung zuerkannt wurde.
  • Fördergebiet sind sämtliche unversorgte Gebiete in Niederösterreich, denen eine Bundesförderung zuerkannt wurde, jedoch eingeschränkt auf Katastralgemeinden mit weniger als 5.000 (fünftausend) Einwohnern.
  • Als Fördernehmer kommen Gemeinden und/oder Gemeindeverbände, sowie wirtschaftliche Betriebe von Gemeinden und/oder Gemeindeverbänden in Betracht, unabhängig davon ob es sich um ausgegliederte Rechtsträger oder Betriebe gewerblicher Art handelt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie, WST3
A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Rechtsgrundlage

SPEZIELLE RICHTLINIEN des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds zur Gewährung von Beihilfen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau in ländlichen Gebieten
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

NÖ Breitbandstrategie - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1059906