Förderung von Maßnahmen für suchtkranke oder suchtgefährdete Personen (Subjektförderung) Link zur Förderung

  • Förderung von Gesundheitsdienstleistungen für suchtkranke oder suchtgefährdete Personen in Wien durch spezifische Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsangebote.
  • Förderung von Beratungs- und Betreuungsangeboten zur sozialen und beruflichen Reintegration dieser Personen sowie von Maßnahmen zur Vorbeugung von Suchterkrankungen in Wien.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sucht- und Drogenkoordination Wien gemeinnützige GmbH
Tel.: 01 4000 87366
E-Mail: asdw-office@sd-wien.at
https://sdw.wien

Die Antragstellung ist kostenlos.

  • Die Einrichtung, bei der die geförderte Leistung in Anspruch genommen wird, hat die Pflicht zur Übermittlung von periodischen Zwischenberichten an die SDW sowie eines Abschlussbericht über den Erfolg der Behandlung / Betreuung.
  • Die Antragsteller wirken an der Erstellung dieser Berichte, die Antragsteller müssen aber nicht selbst tätig werden und der SDW keine weiteren Unterlagen zur Verfügung stellen.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinien 2018 der Sucht- und Drogenkoordination Wien gemeinnützige GmbH (SDW)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Privatperson erhält finanzielle Zuschüsse, damit diese Gesundheitsleistungen im Zusammenhang mit Sucht- und Drogenbehandlung in Anspruch nehmen kann. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Auftrag und im Namen des Fördernehmers direkt an die behandelnde / betreuende Einrichtung. Unterbringung / Behandlung erfolgt dann in anerkannten Einrichtungen. Patient / Fördernehmer und die betreuende bzw. behandelnde Einrichtung haben einen Vertrag über die Betreuung, Behandlung bzw. den Aufenthalt abzuschließen.  Es liegt also ein verkürzter Zahlungsweg vor. Privatperson hat Anspruch auf die Geldleistung, Zahlung erfolgt jedoch direkt an die Einrichtung.

Referenznummer

1059591