Mindestsicherung/Sozialhilfe – Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts
Tirol
Durch pauschale monatliche Geldleistungen (Mindestsätze) wird der für den Lebensunterhalt regelmäßig wiederkehrende Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Benützung von Verkehrsmitteln, Reinigung, Hausrat und Energie sowie für eine angemessene soziale und kulturelle Teilhabe abgegolten. Der Mindestsatz für das Jahr 2022 beträgt für: Alleinstehende und AlleinerzieherInnen 733,46 Euro Volljährige Personen in einer Bedarfsgemeinschaft 550,09 Euro ab der dritten volljährigen unterhaltsberechtigten Person 366,73 Euro Personen in einer Wohngemeinschaft 550,09 Euro Gestaffelte Sätze für Minderjährige für die älteste und zweitälteste minderjährige Person 242,04 Euro für die drittälteste minderjährige Person 222,48 Euro für die viert- bis sechstälteste minderjährige Person 146,69 Euro ab der siebtältesten minderjährigen Person 117,35 Euro Die Mindestsätze gebühren 12 mal im Jahr. Zusätzliche vierteljährliche Sonderzahlungen in der Höhe von € 88,01 stehen bestimmten Personengruppen zu (z.B. AlleinerzieherInnen, Minderjährigen, AusgleichszulagenbezieherInnen, etc.), wenn sie länger als 3 Monate im Bezug der Mindestsicherungsleistung stehen.