Mindestsicherung/Sozialhilfe – Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts Link zur Förderung kopieren

Durch pauschale monatliche Geldleistungen (Mindestsätze) wird der für den Lebensunterhalt regelmäßig wiederkehrende Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Benützung von Verkehrsmitteln, Reinigung, Hausrat und Energie sowie für eine angemessene soziale und kulturelle Teilhabe abgegolten.


Der Mindestsatz für das Jahr 2022 beträgt für:

  • Alleinstehende und AlleinerzieherInnen 733,46 Euro
  • Volljährige Personen in einer Bedarfsgemeinschaft 550,09 Euro
  • ab der dritten volljährigen unterhaltsberechtigten Person 366,73 Euro
  • Personen in einer Wohngemeinschaft 550,09 Euro
  • Gestaffelte Sätze für Minderjährige
    • für die älteste und zweitälteste minderjährige Person 242,04 Euro       
    • für die drittälteste minderjährige Person 222,48 Euro
    • für die viert- bis sechstälteste minderjährige Person 146,69 Euro
    • ab der siebtältesten minderjährigen Person 117,35 Euro

Die Mindestsätze gebühren 12 mal im Jahr. Zusätzliche vierteljährliche Sonderzahlungen in der Höhe von € 88,01 stehen bestimmten Personengruppen zu (z.B. AlleinerzieherInnen, Minderjährigen, AusgleichszulagenbezieherInnen, etc.), wenn sie länger als 3 Monate im Bezug der Mindestsicherungsleistung stehen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Soziales
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
+43 512 508 2592
soziales@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/

Rechtsgrundlage

Tiroler Mindestsicherungsgesetz – TMSG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1059534