Förderung von Institutionen im Generationenbereich Link zur Förderung

Ziel der Förderung ist es familienunterstützende, seniorenunterstützende und generationenübergreifende Angebote in familien- und seniorenpolitischen Handlungsfeldern und Lebensphasen zu fördern und Digitalisierungsmaßnahmen in familien- und seniorenspezifischen Bereichen voran zu treiben.

Gegenstand der Förderung sind:

  1. Bildungs- und Beratungsmaßnahmen sowie sonstige Maßnahmen für Familien und Senioren.
  2. Digitalisierungsprojekte für Familien und Senioren.
  3. Generationenübergreifende Projekte und Maßnahmen.
  4. Familienberatungsstellen des Bundes, die im Sinne des Familienberatungsförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 80/1974, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 61/2013, eingerichtet wurden.
  5. Studien im Sinne einer Grundlagenbeschaffung für Expertenarbeit.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
6020 Innsbruck, Meinhardstraße 16
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie Generationenförderung , Richtlinie zur Förderung von Institutionen im Generationenbereich
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1059500