Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Zur Abfederung von Einnahmenausfällen anlässlich des Ausbruchs von COVID-19 wurde im März 2020 als Ergänzung zu den bisher Unterstützungsmöglichkeiten der COVID-19-Fonds im Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) eingerichtet. Der KSVF hat die COVID-19 Beihilfe in 4 Phasen abgewickelt.
Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat als Abwicklungsstelle den KSVF beauftragt. Durch die gegenständliche Leistung werden die Kosten, die dem KSVF durch die Abwicklung entstehen, abgegolten.