NÖ Fördercall Digitale Buchungs- und Zutrittssysteme für Sportanlagen Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung und Installation von digitalen Buchungs- und Zutrittssystemen, die eine höhere Auslastung von NÖ Sportanlagen (z.B. Sportplätze, Sporthallen) zu Sportzwecken, eine effizientere Verwaltung und die öffentliche Einsehbarkeit von verfügbaren Kapazitäten ermöglichen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Sport, WST5
Landhausplatz 1, Haus 13, 3109 St. Pölten
02742/9005 - 12597
post.wst5@noel.gv.at
http://www.noe.gv.at/noe/Sport/Kontakte_Sport.html

Das Ausmaß der Förderung beträgt max. 50% der anerkannten förderbaren Kosten.

Bagatellgrenze: Es müssen förderbare Kosten von mindestens 1.200,00 EUR vorliegen.

Für die Abrechnung der Förderung sind folgende Unterlagen beizubringen:

  • Angabe der Webseite, unter welcher die Verfügbarkeit der öffentlich buchbaren Sportanlagen einsehbar ist
  • Abrechnungsbelege (Rechnungsbelege und Zahlungsbelege in Kopie) im Ausmaß der Gesamtinvestitionskosten

Bei Bedarf können ergänzende Nachweise von der Förderstelle eingefordert werden.

Rechtsgrundlage

NÖ Sportgesetz, LGBl. 5710-9; Allgemeine Richtlinie des Landes Niederösterreich für Sportförderungen; Spezielle Richtlinie des Landes Niederösterreich Fördercall Digitale Buchungs- und Zutrittssysteme für Sportanlagen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,4 Mio. Euro

Referenznummer

1059302