Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden die älter als 20 Jahre sind und überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen dienen.
Die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Fernwärme, Holzheizung oder Wärmepumpe) kann gemeinsam mit der thermischen Sanierung oder als Einzelmaßnahme in bereits sanierten Gebäuden gefördert werden.
Die Förderung beträgt bis zu 100% der anfallenden Nettokosten.
Finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung: