ARF - Breitband Austria 2030 - Abwicklungskosten Link zur Förderung

Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2030: Access und OpenNet durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) als Abwicklungsstelle für das Bundesministerium für Finanzen. Die Leistungen reichen von der Vergabe von Förderungen bei der Einreichung von Förderungsprojekten bis zum Abschluss der Förderungsverträge und deren Überwachung durch Experten und Expertinnen der FFG.

Grundlage für die Förderungsprogramme bilden die Sonderrichtlinien BBA2030:Access und BBA2030:OpenNet, die mit Beschluss vom 21. März 2022 von der Europäischen Kommission (State Aid SA.63172 (2021/N) – Austria RRF – Broadband Austria 2030) als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wurden und auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes 2021 (TKG 2021) erlassen wurden.

Mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2030 werden die Ziele der Breitbandstrategie 2030, flächendeckende Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen bis Ende 2030 sowie die Stimulation der Nutzung dieser Infrastruktur durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unterstützt.

Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen; Sektion VI - Telekommunikation, Post und Bergbau
https://www.bmf.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

ARF - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

9,1 Mio. Euro

Wirkungsziele

flächendeckende Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen bis Ende 2030 sowie die Stimulation der Nutzung dieser Infrastruktur

Referenznummer

1059237