Tagespflege, Niederösterreich
Niederösterreich
Das Land NÖ gewährt zu den Kosten der Tagespflege pflegebedürftiger Menschen in bewilligten sozialen Einrichtungen einen Zuschuss. Die Tagespflege erbringende Einrichtung berechnet und hebt vom hilfesuchenden den Kostenbeitrag aus seinem Einkommen und Pflegegeld ein. Für die Berechnung des Kostenbeitrages hat der Hilfesuchende gegenüber der Einrichtung das Einkommen und den Pflegegeld-Bezug nachzuweisen. Die Differenz zwischen den verrechenbaren Kosten der Tagespflege und dem eingehobenen Kostenbeitrag kann bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Verwaltungssprengel die Einrichtung liegt, durch Sammelrechnung zum Ersatz angesprochen werden. Bei erstmaliger Inanspruchnahme der Tagespflege ist von der Tagespflege erbringenden Einrichtung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein ausgefüllter Antrag des hilfesuchenden auf „Zuschuss zur Tagespflege" zu übermitteln. Ein neuerlicher Antrag ist nur dann erforderlich, wenn seit der Antragstellung mehr als ein Jahr verstrichen ist. Diesem Antrag sind die entsprechenden Nachweise für den Einkommens- und Pflegegeldbezug in Kopie anzuschließen.