Förderung von F&E-Infrastrukturen Link zur Förderung kopieren

Mit der F&E-Infrastrukturförderung werden Vorhaben zur Anschaffung und zum Aufbau von hochwertiger F&E-Infrastruktur für Grundlagenforschung sowie für anwendungsorientierte Forschung gefördert.

Die Förderung zielt darauf ab:

  • die Profilbildung und Entwicklungsplanung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu unterstützen und neue zukunftsorientierte Forschungsfelder aufzubauen,
  • Unternehmen in ihren Möglichkeiten zu unterstützen wirtschaftlich genutzte F&E-Infrastrukturen auf- und auszubauen,
  • Anreize für die koordinierte gemeinsame Anschaffung und Nutzung von F&E-Infrastruktur durch Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu schaffen.

Die geplante Nutzung der F&E-Infrastruktur muss dabei zur Gänze einer wirtschaftlichen Nutzung oder einer nicht-wirtschaftlichen Nutzung zugeordnet werden. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkungen auf bestimmte Technologie oder Wissenschaftsbereiche.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft m.b.H.
Sensengasse 1, 1090 Wien
+43 57755-2712
joachim.haumann@ffg.at
http://www.ffg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.

Innerhalb von 3 Monaten nach Projektende sind ein fachlicher Endbericht, eine (publizierbare) Kurzzusammenfassung und eine Endabrechnung zu legen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation (FFG–Richtlinie 2015 und 2022), FFG-RL Offensiv.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

60,06 Mio. Euro

Wirkungsziele

Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Forschungs- und Innovationsstandorts

Referenznummer

1059211