blau-gelber Strompreisrabatt Link zur Förderung

Vor dem Hintergrund der aktuellen Veränderungen des Energiemarktes, namentlich der massiven Erhöhungen der Strom- und Gaspreise, hat das Land NÖ in der Landtagssitzung vom 25. Juli 2022 das NÖ Strompreisrabattgesetz (NÖ SPRG) beschlossen. Auf Basis dieses Gesetzes soll den NÖ Haushalten in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße ein entsprechender Entlastungsbetrag als Teuerungsausgleich zu den gestiegenen Lebenserhaltungs- und Energiekosten gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02742/9005-15600
strompreisrabatt@noel.gv.at
https://land-noe.at/noe/blau-gelber-Strompreisrabatt.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

NÖ Strompreisrabattgesetz (NÖ SPRG) NÖ Strompreisrabattverordnung (NÖ SPRVO) Ausführungsrichtlinie zur Gewährung einer Förderung nach dem NÖ Strompreisrabattgesetz (NÖ SPRG)

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

250 Mio. Euro

Referenznummer

1059153