EAG-Investitionszuschüsse Windkraftanlagen Link zur Förderung kopieren

Gegenstand des Investitionszuschusses sind Investitionen gemäß §57 Abs. 1 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Dies umfasst Investitionen für die Neuerrichtung einer Windkraftanlage mit einer Engpassleistung von 20 kW bis 1 MW. 

Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, die beabsichtigen Windkraftanlage mit einer Engpassleistung von 20 kW bis 1 MW zu errichten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstraße 14-16
A - 1090 Wien
eag@oem-ag.at
https://www.oem-ag.at/de/foerderung/windkraft/eag-investitionszuschuesse/

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - Sektion VI/Abteilung 5 (Erneuerbare Energie und Strom)
https://www.bmk.gv.at/kontakt.html

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) idgF; Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Gewährung von Investitionszuschüssen für die Neuerrichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Quellen idgF (EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie und Bergbau" der Untergliederung 43 Umwelt, Energie und Klima im Bundesvoranschlag

Referenznummer

1059138