COVID-19 Härtefallfonds für mehrfach geringfügig Beschäftigte und fallweise Beschäftigte Link zur Förderung

  • Gegenstand der Förderung ist der nachträgliche Ersatz von entgangenem Einkommen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
  • Ziel und Zweck der Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID- 19) entstandene Härtefälle für Personen abzufedern, die vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie in mehr als einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis standen (§ 471f ASVG) sowie fallweise Beschäftigte (§ 33 Abs. 3 ASVG) sofern sie mit ihrem Gesamteinkommen vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie über die monatliche Geringfügigkeitsgrenze kamen.
  • Die Förderung kann für insgesamt maximal 24 Betrachtungszeiträume (von 1. März 2020 bis 31. März 2022) beantragt werden.
  • Ausmaß der Förderung:
    • 90 % der Bemessungsgrundlage (Entgeltentgang)
    • Maximal € 1.000,- pro beantragten Betrachtungszeitraum
    • Mindestens € 300,- pro beantragtem Betrachtungszeitraum

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
+43 5 90 900
office@wko.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Antragstellung ist kostenlos.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Förderungsvoraussetzungen.

Entsprechende Informationen werden auf den auf den Websites der WKÖ und der AK bereitgestellt.

Rechtsgrundlage

Härtefallfondsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

83 Mio. Euro

Wirkungsziele

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

Referenznummer

1058940