Zum regionalen Klimabonus für das Jahr 2022 erhalten alle natürlichen Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, zur finanziellen Entlastung für die im Jahr 2022 eingetretenen Preissteigerungen einen Sonderzuschlag (Teuerungsbonus) zum regionalen Klimabonus. Der Teuerungsbonus beträgt für Personen, die im Kalenderjahr 2022 das 18. Lebensjahr vollendet haben 250,-€ und für Personen, die im Kalenderjahr 2022 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 125,-€.