Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Es wird die Anschaffung von Transportfahrädern mit und ohne Elektromotor gefördert, welche wie folgend definiert werden:
Ein (E-)Transportrad ist für den Transport größerer Lasten konzipiert. Es weist eine Transporteinrichtung (z.B. eine Transportkiste) auf. Das zulässige Zuladegewicht dieser Transporteinrichtungen beträgt mindestens 80 kg, die Leistung ist mit maximal 600 Watt begrenzt und es kann aus eigener Kraft nicht mehr als 25 km/h auf ebener Fahrbahn erreichen. Bitte beachten Sie, dass das „Zuladegewicht“ nicht das Systemgewicht ist.
Pro Privatperson wird die Anschaffung nur eines Transportfahrrads (mit oder ohne Elektromotor) gefördert. Pro Unternehmen bzw. pro Verein wird die Anschaffung von bis zu fünf Transportfahrrädern (mit oder ohne Elektromotor) gefördert.